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Bausparen zur Finanzierung und Geldanlage

 

Die Staatliche Förderung bei Vermögenswirksame Leistungen im Bausparvertrag bekommt jeder Arbeitnehmer, der die Beiträge vom Arbeitgeber, vom Bruttogehalt abziehen lässt.

Arbeitnehmer, die sich vom Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen direkt in den Bausparvertrag einbezahlen lassen, haben Anspruch auf die Arbeitnehmer Sparzulage. Nicht jeder Arbeitgeber bezahlt die vollen 40 Euro vermögenswirksame Leistungen, man kann ihn aber bitten den Differenzbetrag vom Bruttogehalt abzuziehen um so den vollen Anspruch, auf die Arbeitnehmer Sparzulage, zu haben. Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten, können den vollen Betrag vom Bruttogehalt abziehen lassen und der Arbeitgeber überweist diese Summe direkt an die Bausparkasse. Auf diesem Weg, kann jeder in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.

 

Staatliche Förderung bei Vermögenswirksame Leistungen im Bausparvertrag bekommt jeder, der unter der Einkommensgrenze liegt. Alleinstehende dürfen bis zu 17900 Euro im Jahr verdienen und Ehepaare bis zu 35800 Euro, wenn sie zusammen veranlagt sind. Die Einkommensgrenzen werden am zu versteuernden Einkommen gemessen und nicht wie viele irrtümlich annehmen am Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist meistens niedriger, als das Bruttoeinkommen.

Die staatliche Förderung beträgt 9%, das ergibt 43 Euro im Jahr, bei einem Beitrag von höchstens 470 Euro im Jahr. Wer weniger einbezahlt, bekommt die Förderung anteilig gutgeschrieben, wer mehr einbezahlt, bekommt über die Höchstgrenze von 470 Euro hinaus, keine weitere Arbeitnehmersparzulage.
Dass die Arbeitnehmer Sparzulage nur bezahlt wird, wenn die Sparsumme vom Arbeitgeber in den Bausparvertrag einbezahlt wird, ist es nach dem Vermögensförderungsgesetz geregelt und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf.

Neben der Arbeitnehmer Sparzulage, kommt man bei einem Bausparvertrag in den Genuss der Wohnungsbauprämie. Ledige, die im Jahr 513 Euro und Verheiratete, die bis zu 1024 Euro im Jahr einbezahlen, bekommen vom Staat zusätzlich noch 8,8% Wohnungsbauprämie. Das ergibt für Ledige 45,06 Euro im Jahr und für verheiratete 90,11 Euro.